Anwälte sind grundsätzlich verpflichtet, Fremdgelder weiterzuleiten und nicht mit Honorarforderungen aufzurechnen. Ausnahme: Es liegt ein nachvollziehbarer Irrtum vor. Auf die Entscheidung des AGH Hamburg (Az. I EVY 4/2023) weist die BRAK hin.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese