Ein Anwalt wollte einen Verhandlungstermin wegen seines Urlaubs verlegen lassen, für den er jedoch noch kein Reiseziel gewählt hatte. Der Entschluss zu einem Kurzurlaub „ins Blaue“ ohne Reiseziel reichte dem BFH hierfür allerdings nicht (Az. III B 82/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung
Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit einem von ihr geleiteten Strafverfahren ist zulässig. Die Informations- und Kontrollfunktion der Presse begründet