Eine muslimische Glaubensangehörige aus Neuss, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier in Form eines Niqab bedecken möchte, hat keinen Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 8 A 3194/21).
Konsum: Deutsche geben jeden zehnten Euro für Freizeit aus
Wofür deutsche Haushalte ihr Geld ausgeben, unterscheidet sich deutlich von anderen EU-Ländern. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern geben die Deutschen anteilsmäßig besonders viel für