Vor der Reiserechtskammer des LG Frankfurt wurden folgende aktuelle reiserechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000 Euro verhandelt: Schiffsreise in Schottland per Bus (Az. 2-24 O 564/23), Fehlinformation der Flug-Hotline (Az. 2-24 O 82/23), Verkehrssicherungspflicht in ägyptischem Hotel (Az. 2-24 O 162/20), Toilettenpausen auf Busfahrt nach Polen (Az. 2-24 O 62/21).
Keine Wiedereinsetzung – BVerwG: „Was man unterschreibt, sollte man vorher gelesen haben“
Wer als Anwältin einen falschen Schriftsatz per beA ans Gericht schickt, kann sich nicht auf den Fehler der sonst zuverlässigen Angestellten berufen. Dies entschied das