Obwohl sie formal von einer Berichtspflicht ausgenommen sind, müssen viele kleinere Betriebe in der Praxis dann doch verschiedene Nachhaltigkeitsinformationen erheben und an ihre Geschäftspartner melden. Dass diese Abfragen in Form und Tiefe sehr individuell ausfallen, erhöht den Aufwand zusätzlich. Ein freiwilliger europaweiter Standard soll Erleichterung bringen. Hierüber informiert der DIHK.
Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung – Prüfungsaufgaben und Fortbildungspflicht für WP/vBP
begonnen und möchte das Verpackungsgesetz durch das Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzen. Die WPK hat dazu ihre Stellungnahme übermittelt.