Die Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 trat am 18.07.2024 in Kraft. Sie zielt darauf ab, nachhaltige Produkte zur Norm werden zu lassen, indem ihre ökologische Nachhaltigkeit verbessert, der CO2- und Umweltfußabdruck über den gesamten Lebenszyklus verringert und das Abfallaufkommen minimiert wird.
Gerichtshof der Europäischen Union soll Fragen zum Vaterschaftsurlaub klären
Das BVerwG holt eine Vorabentscheidung des EuGH zu der Frage ein, ob die Bundesrepublik Deutschland neben den bestehenden Regelungen über Elternzeit und Elterngeld anlässlich der