Der Vorstand der WPK hat sich mit der Dauer der Fortbildung für die Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer im Rahmen der Bestandsschutzregelung beschäftigt.
Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG
Das BMF teilt mit, dass der Anwendungszeitraum des Schreibens vom 31. März 2022 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wird (Az. IV C 2 –