Vor 20 Jahren entschied der BGH, dass Kunden mit Prämiensparverträgen Rückzahlungen erhalten – nun steht der Berechnungsmaßstab fest. Danach soll die Zinsberechnung auf Grundlage der Umlaufrenditen börsennotierter Bundeswertpapiere mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit erfolgen (Az. XI ZR 44/23 und XI ZR 40/23). Auf diese Entscheidungen des BGH weist die BRAK hin.
Streitwertgrenzen für Rechtsmittel: BRAK erhebt Bedenken gegen geplante Erhöhung
Das Bundesjustizministerium erwägt, die Streitwertgrenzen zu erhöhen, ab denen Rechtsmittel vor den Zivil- und Fachgerichten zulässig sind. Die BRAK fordert eine Prüfung der Wechselwirkungen mit