Willigen Endnutzer nicht in die Speicherung von Cookies auf ihren Endgeräten gegenüber den Webseiten-Betreibern ein, die Cookies verwenden, haftet die hier beklagte Microsoft-Tochter für die mit ihrer Unternehmenssoftware begangene Rechtsverletzung. Es entlastet sie nicht, dass nach ihren AGB die Webseiten-Betreiber für die Einholung der Einwilligung verantwortlich sind. Das OLG Frankfurt hat Microsoft verpflichtet, es zu unterlassen, ohne Einwilligung Cookies auf Endeinrichtungen der Klägerin einzusetzen (Az. 6 U 192/23).
Erklärung der ESMA zur Aufsicht über die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS
Am 20.06.2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine Erklärung zur Aufsicht über die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Mit dieser möchte die ESMA das Engagement mit