Trotz der medialen Aufmerksamkeit für eine mögliche Abkehr vom Homeoffice belegt eine ZEW-Befragung, dass hybride Arbeitsmodelle in deutschen Unternehmen ungebrochen weit verbreitet sind. Darüber hinaus erwarten Unternehmen für die kommenden zwei Jahre einen weiteren Anstieg der Homeoffice-Nutzung.
Keine Wiedereinsetzung – BVerwG: „Was man unterschreibt, sollte man vorher gelesen haben“
Wer als Anwältin einen falschen Schriftsatz per beA ans Gericht schickt, kann sich nicht auf den Fehler der sonst zuverlässigen Angestellten berufen. Dies entschied das