Das AG München entschied, dass das Nichterscheinen am Flughafen aufgrund von Bedenken im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nicht zum Rücktritt vor Reisebeginn führt (Az. 242 C 15369/23).
Keine Wiedereinsetzung – BVerwG: „Was man unterschreibt, sollte man vorher gelesen haben“
Wer als Anwältin einen falschen Schriftsatz per beA ans Gericht schickt, kann sich nicht auf den Fehler der sonst zuverlässigen Angestellten berufen. Dies entschied das