Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen eines abgeschlossenen Erbscheinsverfahrens

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Erbprätendenten nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser wendete sich gegen gerichtliche Entscheidungen eines abgeschlossenen Erbscheinsverfahrens (Az. 1 BvR 1929/23).

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