Urteil im Organhaftungsverfahren „Wirecard“

Das LG München I hat der Klage des Insolvenzverwalters auf Zahlung von Schadensersatz gegen drei ehemalige Vorstandsmitglieder der Wirecard AG in Höhe von 140 Mio. Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit Rechtshängigkeit stattgegeben. Die ehemaligen Vorstandsmitglieder haften als Gesamtschuldner. Die Klage gegen ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied hat die Kammer dagegen abgewiesen (Az. 5 HK O 17452/21).

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