Das BMF teilt die Folgen aus dem BFH-Urteil VIII R 20/20 vom 28. September 2022 mit (Az. IV C 2 – S-2742 / 19 / 10004 :003).
Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ)
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zum Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ) neu bekannt gegeben (Az.