EuGH zur Unterlassung der öffentlichen Bekanntmachung der Maßnahmen zur Sanierung eines Kreditinstituts

Die Unterlassung der öffentlichen Bekanntmachung der Maßnahmen zur Sanierung eines Kreditinstituts bewirkt weder die Ungültigkeit dieser Maßnahmen noch nimmt sie ihnen ihre Wirkungen in einem anderen Mitgliedstaat. So entschied der EuGH (Rs. C-498/22 bis C–500/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im März 2026

Die Bundeswehr soll einfacher und schneller mit dem ausgestattet werden, was sie braucht. Außerdem setzt das Standortfördergesetz Impulse für mehr private Investitionen. Die Bundesregierung zeigt