Das LG München I hat der Klage des Insolvenzverwalters auf Zahlung von Schadensersatz gegen drei ehemalige Vorstandsmitglieder der Wirecard AG in Höhe von 140 Mio. Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit Rechtshängigkeit stattgegeben. Die ehemaligen Vorstandsmitglieder haften als Gesamtschuldner. Die Klage gegen ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied hat die Kammer dagegen abgewiesen (Az. 5 HK O 17452/21).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese