Mit dem „Gebäudetyp E“-Gesetz will das BMJ es erleichtern, innovativ und kostengünstig Wohnungen zu bauen. Dazu soll bei Bauverträgen leichter von Standards abgewichen werden können. Nach Ansicht der BRAK schaffen die geplanten Neuregelungen jedoch Folgeprobleme.
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.