Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2024 und dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums am 22.11.2024 zugestimmt.
Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen
Das BMF passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu § 4 Nummer 21 UStG aufgrund der Änderung im Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025 an (Az. III C