Der Rat der EU hat am 20.11.2024 seine Position zur Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EUDR) um ein Jahr bestätigt. Ziel ist es, Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich auf die Anforderungen aus der EUDR vorzubereiten.
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt