Das BMF hat als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527, ergänzt und geändert (Az. IV C 1 – S 1980-1/19/10008 :031).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür