Der BGH entschied, dass die Zweite Berliner Mietenbegrenzungsverordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn rechtmäßig ist und insbesondere auf einer verfassungsgemäßen Ermächtigungsgrundlage – der Vorschrift des § 556d Abs. 2 BGB in der seit dem 1. April 2020 geltenden Fassung des Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vom 19. März 2020 – beruht (Az. VIII ZR 16/23).
Stellenabbau verlangsamt sich etwas (April 2025)
Die Unternehmen in Deutschland bauen weiter Stellen ab, allerdings weniger stark als noch im Vormonat. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im April 2025 auf 93,9 Punkte,