Arbeitszeitgestaltung: Arbeitgeber von Hausangestellten müssen ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann

Bezüglich der Arbeitszeitgestaltung müssen Arbeitgeber von Hausangestellten ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann. Dies entschied der EuGH (Rs. C-531/23).

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