Ein Unfall auf dem Weg zu einer Tankstelle ist auch dann kein Arbeitsunfall, wenn dort Treibstoff für den sich unmittelbar anschließenden Weg zur Arbeit getankt werden soll. Das gilt selbst dann, wenn erst bei Fahrtantritt festgestellt wird, dass ein Familienangehöriger den Tank leergefahren hat. Dies hat das LSG Baden-Württemberg klargestellt (Az. L 10 U 3706/21).
Batterierechts-Anpassung: Experten mahnen Änderungen an
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 stößt bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Das bestehende Batteriegesetz soll