Das BMJ hat am 30.12.2024 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 14 (DRÄS 14) des DRSC nach § 342q Abs. 2 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Darauf weist die WPK hin.
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein