Die von jedem in den nationalen Herstellerregistern registrierten Hersteller jährlich bis zum 1. Juni zu übermittelnden Angaben müssen von unabhängigen Prüfern geprüft und zertifiziert werden. Diese Aufgabe wurde bisher größtenteils von WP/vBP, aber auch StB oder vereidigten Sachverständigen, erledigt. Die WPK geht davon aus, dass dieses Konzept in Deutschland fortgeführt wird.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf
Das Zwangsvollstreckungsverfahren soll schneller und effizienter werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMJV vor.