Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 zurückgewiesen (Az. 2 BvR 1505/20).
Corona-Soforthilfe durfte nicht für Personalkosten verwendet werden
Unternehmen und Soloselbstständige müssen Förderungen aus der bayerischen Corona-Soforthilfe von Frühjahr 2020 zurückzahlen, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass tatsächlich kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass eingetreten ist.