Berliner Richter, die im Jahr 1960 geboren sind, erreichen die Pensionsaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres und können nach derzeitiger Rechtslage darüber hinaus nicht im richterlichen Dienst verbleiben. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 26 L 62/25).
Nachhaltigkeit- und Sorgfaltspflichten: Abgeordnete stimmen für Eilverfahren
Das EU-Parlament wird am 03.04.2025 entscheiden, ob neue Anforderungen der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten aufgeschoben werden.