Werden Aktien zur Sicherheit übereignet, sind sie lt. BFH steuerlich ab dem Eigentumsübergang dem Erwerber und Sicherungsnehmer zuzurechnen, wenn dieser die wesentlichen mit den Aktien verbundenen Rechte rechtlich und tatsächlich unabhängig vom Eintritt eines Sicherungsfalls ausüben kann (Az. I R 3/21).
Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ)
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zum Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ) neu bekannt gegeben (Az.