Das BMF-Schreiben führt die Aktualisierung des UStAE und die Aufhebung überholter BMF-Schreiben auf (Az. III C 2 – S-7300 / 19 / 10004 :005).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür