Auch 2022 erhöhte Hinzuverdienstgrenze für Rentner mit vorgezogener Altersrente – Werbungskosten steuermindernd

Wegen der Corona-Krise und des Fachkräftemangels ist aktuell die Hinzuverdienstgrenze für Rentner mit vorgezogener Altersrente deutlich angehoben. Die Regelung wurde durch Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat bis Ende 2022 verlängert.

Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, dürfen auch 2022 bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird. Ein über die Grenze hinausgehender Verdienst neben der Rente wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Senioren, die das reguläre Rentenalter bereits überschritten haben, sind von der Hinzuverdienstgrenze nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin ihre Rente beliebig aufbessern, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen.

Unabhängig von der Grenze ist der Hinzuverdienst zu versteuern. Jedoch können auch bei einer Tätigkeit neben der Rente Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Kosten für Berufskleidung sowie Arbeitsmittel steuermindernd geltend gemacht werden. Daher sollten Belege gesammelt und am Jahresende zusammengerechnet werden.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Was ändert sich im November 2024?

Die Bundesregierung hat einen Überblick über die Neuregelungen ab November 2024 veröffentlicht: u. a. weniger Bürokratie (BEG IV), zügigere Verfahren bei großen Wirtschaftsstreitigkeiten, Justizentlastung durch