Nicht als Berufungsbegründung bezeichnete Ausführungen können reichen, wenn klar ist, was gemeint ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. So entschied der BGH (Az. VIII ZB 43/22). Darauf wies die BRAK hin.
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.