Nicht als Berufungsbegründung bezeichnete Ausführungen können reichen, wenn klar ist, was gemeint ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. So entschied der BGH (Az. VIII ZB 43/22). Darauf wies die BRAK hin.
Baulogistikdienstleister haftet bei verletzter Verkehrssicherungspflicht für umgefallenes Baustellenschild
Das AG München verurteilte einen Baulogistikdienstleister zur Zahlung von Schadensersatz und Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 540,50 Euro, denn es sei verkehrssicherungspflichtig gewesen, für