Das OVG Weimar hat entschieden, dass sich ein Rechtsanwalt in einem von ihm selbst geführten, nicht dem Vertretungszwang unterliegenden Klageverfahren nicht selbst als Prozessbevollmächtigter im Rahmen der Prozesskostenhilfe beiordnen lassen kann. Eine solche Selbstbeiordnung sei mit dem Zweck der PKH nicht vereinbar und daher unzulässig (Az. 3 ZO 340/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 24. März 2026
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 24. März 2026.