Sohn des Anwalts hatte Brechdurchfall – keine Terminsverlegung

Laut BFH ist eine Terminsverlegung nur bei substanziiertem Vortrag zur Krankheit eines Kindes möglich. Pauschale Angaben reichen nicht (Az. XI B 11/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

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