Ein Anlagevermittler darf auf die Rechtsauskunft eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht vertrauen – auch wenn sich das zugrunde liegende Modell später als erlaubnispflichtig und damit rechtswidrig erweist. Der BGH nahm in diesem Zusammenhang einen unvermeidbaren Verbotsirrtum an und wies die Klage eines geprellten Anlegers auf Schadensersatz ab (Az. III ZR 261/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Reitstallbesitzer steht kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zu
Das LG Köln bestätigt das amtsgerichtliche Urteil, wonach einem Reitstallbesitzer kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zusteht (Az. 9 S 75/25).