Die Gemeinde Todtmoos muss ihrer ehemaligen Bürgermeisterin die Differenz zu den Bezügen nach der nächsthöheren Besoldungsgruppe sowie Entschädigung zahlen. Dies hat das VG Freiburg entschieden (Az. 5 K 2541/23).
Reiseveranstalter muss über Ausreisebestimmung informieren
War es rechtens, dass die Fluggesellschaft die Beförderung in das Urlaubsland verweigert hat, nur weil das digitale Einreiseformular beim Check-In nicht vorlag? Das LG München