Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft

Das BMF berücksichtigt bei der Beteiligung von jPöR an einer Personengesellschaft die Grundsätze aus den BFH-Urteilen I R 52/13 vom 25. März 2015 und I R 16/19 vom 18. Januar 2023 (Az. IV C 2 – S 2706/00056/014/035).

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