Die Verbraucherzentrale NRW geht gegen die Verwendung personenbezogener Nutzerdaten aus Instagram und Facebook für KI-Trainingszwecke vor.
Reiseveranstalter muss über Ausreisebestimmung informieren
War es rechtens, dass die Fluggesellschaft die Beförderung in das Urlaubsland verweigert hat, nur weil das digitale Einreiseformular beim Check-In nicht vorlag? Das LG München