Generalanwältin Kokott hat ihre Schlussanträge im Fall C-744/23 abgegeben. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass eine unentgeltlich erbrachte anwaltliche Dienstleistung mehrwertsteuerpflichtig sei, wenn die unterliegende Gegenseite verpflichtet ist, ein gesetzliches Mindesthonorar an den unentgeltlich arbeitenden Rechtsanwalt der obsiegenden Partei zu zahlen. Hierauf wies die BRAK hin.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese