Können Dritte für Fehler in solchen Datenbanken, etwa eine vergessene Anonymisierung, haften? Das hat nun das LG Hamburg entschieden, wie das LG Lübeck berichtet (Az. 324 O 278/23).
Zur Frage der Haftung bei Auffahrunfall nach Spurwechsel
Unfallbeteiligte haften je zur Hälfte bei unmittelbarem Zusammenhang der Kollision des auffahrenden Fahrzeugs mit einem abgebrochenen Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs. So entschied das OLG Frankfurt