Am 17.07.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1325 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die das elektronische Standardformat für den verpflichtenden Informationsaustausch gemäß Artikel 8ae Abs. 2 im Rahmen der DAC 9 festlegt.
FKAustG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)