Über konkrete Maßnahmen zur Entbürokratisierung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 17.07.2025 (BT-Drs. 21/927).
Heckenbepflanzung: Grenzabstand einhaltende Bambushecke über sechs Meter muss nicht zurückgeschnitten werden
Das Hessische Nachbarrecht sieht grundsätzlich keine Höhenbegrenzung für eine Heckenbepflanzung vor, die die Grenzabstände wahrt. Die aus dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme folgende Grenze ungewöhnlich