Das OLG Zweibrücken entschied, dass ein Vertrag zwischen einem Kunden und einem vermeintlichen Vertreter den Geschäftsinhaber jedenfalls dann nicht bindet, wenn die vertraglichen Regelungen im Einzelfall so außergewöhnlich sind, dass ein redlicher Käufer nicht darauf vertrauen kann, dass der Verkäufer vom Geschäftsinhaber zum Abschluss eines derartigen Vertrages bevollmächtigt ist (Az. 8 U 175/22).
Bausparkasse AGB: Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen
Das Schweigen des Bausparers zur Änderung Allgemeiner Geschäftsbedingungen von Bausparverträgen kann als Zustimmung zur Änderung gewertet werden, wenn nicht der Kernbereich des Vertrags betroffen ist.