Ein Darlehen kann auch dann i. S. v. § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 EStG „unmittelbar“ für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung aufgenommen worden sein, wenn es ursprünglich für die Anschaffung oder Herstellung eines Erstobjekts aufgenommen worden war und später für die Anschaffung oder Herstellung eines Zweitobjekts umgewidmet worden ist. Dies entschied der BFH (Az. X R 24/23).
Bitkom startet „Monitor Staatsmodernisierung“
Eine moderne Verwaltung soll das für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen gleichermaßen ändern, mit Leistungen, die sich digital, schnell und unkompliziert erledigen lassen. Wie weit