Kommt es zur Kollision zwischen einem Linienbus, der bei Rot mit leicht erhöhter Geschwindigkeit in einen Kreuzungsbereich einfährt, und einem Pkw, der eine Linksabbiegespur zu einem Wendemanöver nach einem Gelblichtverstoß nutzt, ist eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten des Pkw angemessen. So das OLG Frankfurt (Az. 10 U 213/22).
Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes (Mindeststeuerverordnung – MinStV)
Das BMF hat die Anhörung zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes eingeleitet.