BFH: Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses

Der BFH hatte zu klären, ob ein Leiharbeitnehmer aufgrund des ab 01.04.2017 geltenden § 1 Abs. 1b Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für Fahrten zum Entleiher eine Neubewertung der Ex-ante-Betrachtung durchführen kann, mit dem Begehren, dass betreffende Fahrtkosten aufgrund von Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig sind (Az. VI R 22/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben

Die antragstellende nicht-binäre Person wendet sich gegen die Ansprache „Sehr geehrter Herr (…)“ in verfahrensleitenden Schreiben des LG Frankfurt. Das OLG Frankfurt hat nun entschieden,