Klagen außertariflich Beschäftigter gegen die Volkswagen AG abgewiesen

Das LAG Niedersachsen hat mehrere Klagen außertariflich Beschäftigter gegen die Volkswagen AG auf Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro sowie auf Weitergabe einer Tariferhöhung abgewiesen (Az. 9 SLa 792/24, 9 SLa 808/24, 9 SLa 811/24 und 9 SLa 812/24).

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