Ein privates Unternehmen, das Telekommunikationsnetze aufbaut und betreibt sowie Telekommunikationsdienste anbietet, hat vorläufig keinen Anspruch auf Eröffnung eines oder mehrerer Girokonten bei der Stadtsparkasse Düsseldorf. Das hat das VG Düsseldorf entschieden (Az. 20 L 3439/25).
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung: Selbst finanzierte Kryotransfers nicht auf Höchstzahl anzurechnen
Das LSG Schleswig-Holstein hat über die Frage verhandelt, ob bei der gesetzlich vorgesehenen Begrenzung auf drei von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierende Maßnahmen der künstlichen