Der Strom- und Gasanbieter „immergrün“ hatte Verbraucher während der Energiekrise in Kundenmailings und Briefen erhebliche Preiserhöhungen für die Belieferung mit Strom und Gas mitgeteilt. Manchen Kunden teilte das Unternehmen ohne hinreichende Begründung sogar mit, die Stromversorgung werde kurzfristig eingestellt. Dagegen ist die Verbraucherzentrale NRW vorgegangen. Der BGH bestätigte nun in großen Teilen die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az. EnZR 97/23).
Busfahrer verursacht grob fahrlässig schweren Verkehrsunfall – ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt
Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung