Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Arbeitgebers stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des BAG richtet. Mit dem angegriffenen Urteil hatte das BAG den Beschwerdeführer zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil er eine konfessionslose Bewerberin für eine ausgeschriebene Stelle nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen habe und eine damit einhergehende Vermutung einer Benachteiligung wegen der Religion nicht gerechtfertigt werden könne und nicht widerlegt worden sei (Az. 2 BvR 934/19).
Negative Kanzlei-Bewertung ist Meinungsäußerung
Wird eine Anwaltskanzlei im Kern ihrer Tätigkeit negativ im Internet bewertet, so sind solche Aussagen laut OLG Stuttgart als Meinungsäußerungen zu werten, die im Zweifel