Der BGH hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens für unwirksam erklärt, nach der der Kunde seine Rufnummer und sein persönliches Kennwort nennen muss, um seine SIM-Karte sperren zu lassen (Az. III ZR 147/24).
Einkünftequalifizierung einer britischen General Partnership
Fraglich war die steuerliche Einordnung von Gewinnen einer britischen Personengesellschaft aus dem Handel mit Turbinen. Das FG Baden-Württemberg entschied, dass mangels nachhaltiger, gewerblicher Tätigkeit keine